REACH - Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals
REACH steht für Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals – also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
REACH
- reguliert den Umgang mit chemischen Stoffen, entweder als solche, in Zubereitungen oder Artikeln
- umfasst alle Chemikalien, gefährlich oder nicht
- basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie (Hersteller, Importeure)
- strebt eine Verbesserung der allgemeinen sicheren Handhabung an
REACH (EU-Richtlinie No 1907/2006) trat am 1. Juni 2007 ihn Kraft. Die Vorregistrierungsphase endete am 1. Dezember 2008.
Vorregistrierung
LANXESS hat alle seine vermarkteten Stoffe mit Registrierpflicht fristgerecht vorregistriert. _Download
Vorregistrierungsnummern
LANXESS wird weder die Vorregistrierungsnummern sämtlicher Polymerbestandteile kommunizieren noch auf dem Sicherheitsdatenblatt der Polymere dokumentieren, da dies als Betriebsgeheimnis betrachtet wird. Sollte die Offenlegung der Zusammensetzung in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Reimporte notwendig werden, ist dafür ein Treuhänder einzuschalten.
1. Dezember 2010: Abschluss der Registrierung Phase I (hergestellte oder importierte Mengen > 1000 to/ J)
Mit Beendigung der Phase I hat LANXESS erfolgreich alle notwendigen Registrierungsdossiers bei der ECHA (European Chemical Agency) eingereicht. _Download
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substance of Very High Concern)
Die REACH-Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe vor. Der Status als solcher wird offiziell durch die ECHA bestätigt und in der Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht:
Deklaration für Lewatit®-Produkte _Download
Stand: 14. Oktober 2011
Use Descriptors
Ionenaustauscher wie Lewatit® und Ionac® zählen zu den Polymeren, welche von der allgemeinen Registrierpflicht unter REACH ausgenommen sind. Aus diesem Grund muss auch keine Risikoabschätzung vorgenommen werden. Die Hauptanwendungsgebiete können dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt (MSDS) entnommen werden.
Deklaration für Lewatit®- und Ionac®-Produkte _Download
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Offizielle Stellen, die Auskunft über die neue Verordnung geben:
_European Chemicals Agency
_European Chemicals Bureau
_Europäische Kommission -Unternehmen und Industrie – REACH
_CEFIC - European Chemical Industry Council
Ansprechpartner in der Business Unit Ion Exchange Resins (ION) für REACH: _xandra.haslinger@lanxess.com

